Reisevorbereitungen für Hunde und Katzen nach Schweden und Norwegen
Alle Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der EU reisen oder in die EU wiedereingeführt werden, müssen einen Heimtierausweis (blauer EU-Pass) haben.
Dieser Heimtierausweis wird in der Amtssprache des Ausstellungsmitgliedstaates und in Englisch verfasst.
Bei allen Transporten zwischen EU Mitgliedstaaten müssen Hunde, Katzen und Frettchen in Begleitung eines Heimtierausweises sein.
Den Heimtierausweis muss der Reisende in seinem Heimatland erwerben,
d.h. ein Deutscher der nach Schweden einreist, muss einen in Deutschland ausgestellten Heimtierausweis für sein Tier mitführen.
Die Kennzeichnung der Tiere für den Eintrag im EU-Pass erfolgt mit einem Mikrochip, der vom Tierarzt unter die Haut der linken Halsseite des Tieres eingesetzt wird.
Es besteht eine Kennzeichnungspflicht.
Impfung gegen Tollwut
Hunde und Katzen sind gegen Tollwut zu impfen.
Die Grundimpfung kann bei allen Tieren vorgenommen werden, die mindestens 12 Wochen alt sind.
Wird das Tier früher geimpft, besitzt die Impfung für die Reise keine Gültigkeit.
In diesem Falle ist das Tier erneut zu impfen, wenn es ein Alter von 3 Monaten erreicht hat.
Nach der Grundimpfung müssen weitere 21 Tage vergehen, bevor Sie mit dem Tier nach Schweden oder Norwegen einreisen können.
Sind ihre Tiere nach den Hinweisen der Impfstoffhersteller regelmäßig gegen Tollwut geimpft, entfällt die Wartezeit von 21 Tagen nach der Impfung.
Der früher übliche Tollwut-Antikörpernachweis ist nicht mehr notwendig.
Entwurmung
Die Forderung nach einer Entwurmung des Tieres vor Reiseantritt ist nicht mehr zwingend, wird aber weiterhin empfohlen.
Hunde und Katzen sollten unter tierärztlicher Aufsicht mit einer ausreichenden Dosis eines Bandwurmmittels,
das z.B. Praziquantel enthält, frühestens 10 Tage vor der Ankunft in Norwegen oder Schweden entwurmt werden.
Diese Behandlung muss innerhalb von 7 Tagen nach der Ankunft wiederholt werden.
Beide Behandlungen, sowie der Name und die Dosierung des Mittels sollten im Heimtierausweis tierärztlich attestiert werden.
Allgemeine Verhaltenstipps für Hundebesitzer
In Schweden und Norwegen wird es als selbstverständlich angesehen, wenn man den Kot des Hundes auch auf öffentlichen Straßen und Plätzen ohne Aufforderung entfernt.
Eine Maulkorbpflicht besteht nicht, aber die Vierbeiner spazieren mit dem Herrchen in der Regel angeleint durch die Stadt.
In Norwegen besteht ebenfalls Leinenpflicht.
Alle Hunde, die mehr als 6 Monate in Schweden bleiben, müssen im zentralen Hunderegister angemeldet werden.
Verbotene Hunde
Das Halten, Züchten und Einführen gefährlicher Hunde ist in Schweden und Norwegen verboten.
Hunde der folgenden Typen sind als gefährlich anzusehen, ebenso Kreuzungen aus einer oder mehrerer dieser Rassen, ohne Rücksicht auf die Anteile der jeweiligen Rassen:
- Pitbull-Terrier
- Amerikanischer Staffordshire Terrier
- Fila brasileiro
- Toso inu
- Dogo argentino
Als gefährlich sind außerdem Hunde oder Hundetypen anzusehen, die aus einer Kreuzung von Hund und Wolf hervorgegangen sind,
ohne Rücksicht auf den jeweiligen Wolfanteil.